VSOP & ESOP für Unternehmen

Top-Talente binden, Fallstricke vermeiden und in vier Wochen einführen

VSOP & ESOP für Unternehmen
Lesezeit ca. 10 Min. Jan-Eike Andresen

In Zeiten von Fachkräftemangel und zunehmendem Wettbewerb um Top-Talente reicht ein attraktives Gehalt allein oft nicht mehr aus. Start-ups und wachstumsstarke Mittelständler setzen deshalb immer häufiger auf VSOP-Modelle (Virtual Stock Option Plans) – ein flexibles und Instrument, um Mitarbeiter am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens zu beteiligen, ohne ihnen echte Gesellschaftsanteile zu übertragen.

In diesem Beitrag erklären wir, warum VSOPs für Gründer und Geschäftsführer ein strategisches Instrument sind – und wie Sie ein VSOP-Programm rechtssicher und steuerlich optimiert in nur vier Wochen umsetzen können.

Bei ANDRESEN Legal unterstützen wir Sie bei der Gestaltung von Virtuellen Mitarbeiterbeteiligung (VSOP), die Top-Talente dauerhaft und loyal an Ihr Unternehmen bindet.

Was ist ein VSOP (Virtual Stock Option Plan oder auch Virtuelle Mitarbeiterbeteiligung)?

Ein VSOP ist eine virtuelle Beteiligung: Mitarbeitende erhalten keine echten Anteile, sondern vertraglich geregelte Zahlungsansprüche, die Mitarbeitende so stellen, als wären sie direkt am Unternehmen beteiligt. Im Erfolgsfall – etwa beim Exit – profitieren Mitarbeitende mit einem VSOP finanziell wie die Gesellschafter. Der Clou: Eben weil die Mitarbeitenden mit dem VSOP nicht Gesellschafter werden, haben sie keine Stimmrechte im Unternehmen, so dass die Entscheidungsstrukturen auf Gesellschafterebene durch das VSOP nicht verändert werden. Steuern fallen auf VSOPs nicht bereits bei der Zuteilung an, sondern erst wenn der Mitarbeitende tatsächlich eine Zahlung erhält Die „Dry-Income“-Problematik wird so mit VSOP vermieden.

Vorteile von VSOPs:

01.

Keine notarielle Beurkundung notwendig

Das sogenannte VSOP-Agreement kann direkt im Unternehmen von dem Mitarbeiter unterzeichnet werden, eine notarielle Beurkundung (wie bei der Übertragung von GmbH-Anteilen) ist nicht notwendig.

02.

Kein Gesellschafterstatus, keine Mitspracherechte

Die VSOP-Berechtigten sind keine echten Gesellschafter des Unternehmens. Sie haben daher weder Mitsprache- noch Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung. Die Entscheidungsstrukturen bleiben schlank.

03.

Steuerlich planbar durch Dry-Income-Vermeidung

Bei richtiger Strukturierung des VSOP’s  fallen Steuern nicht schon bei Abschluss des VSOP-Agreements an, sondern erst bei tatsächlicher Auszahlung des Gewinnanteils an die Berechtigten. Eine sogenannte „Dry-Income-Situation“, bei der bereits der Abschluss der Mitarbeiterbeteiligung Steuern auslöst, wirs so vermieden.

04.

Volle Flexibilität bei der Gestaltung und Auswahl der Berechtigten

Unternehmen können grundsätzlich jeden beliebigen Mitarbeitenden über ein VSOP-Programm beteiligen. VSOP’s sind daher voll flexibel und erlauben die Beteiligung verschiedenster Mitarbeiter und Führungskräfte nach Bedarf des Unternehmens.

VSOP & ESOP für Unternehmen

VSOP Vorteile gegenüber ESOP (Employee Stock Ownership Plan oder auch einfache Mitarbeiterbeteiligung)?

Ein VSOP ist eine virtuelle Beteiligung: Mitarbeitende erhalten keine echten Anteile, sondern vertraglich geregelte Zahlungsansprüche, die so gestaltet sind, als wären die Berechtigten am Unternehmen beteiligt. Im Erfolgsfall – etwa bei der Ausschüttung von Gewinnen oder Verkauf des Unternehmens, stehen den Berechtigten entsprechende Gewinnbeteiligungen zu.

Warum ein VSOP-Modell? – Die Vorteile für Arbeitgeber

01.

Top-Talente binden ohne hohe Fixgehälter

Gerade in der frühen Wachstumsphase ist Liquidität oft knapp. VSOPs ermöglichen es, Mitarbeiter durch Beteiligung am künftigen Erfolg zu vergüten – ohne jetzt hohe Gehälter zahlen zu müssen.

02.

Unternehmerisches Handeln und Denken fördern

Wer wirtschaftlich mit dem Unternehmen verbunden ist, handelt unternehmerischer. VSOPs stärken das Verantwortungsbewusstsein und die Motivation – Mitarbeiter agieren proaktiv und loyal.

03.

Attraktive Arbeitgebermarke aufbauen

Unternehmen mit Beteiligungsmodellen signalisieren Fairness und Wertschätzung – ein entscheidender Vorteil im „War for Talents“.

04.

Investorenvertrauen stärken

Professionell gestaltete VSOP-Programme sind ein Pluspunkt für Kapitalgeber: Sie sichern die Kontinuität des Teams und setzen klare Anreize.

So führen Sie ein VSOP-Modell in vier Wochen ein

Woche 1

Kick-off Meeting und Zieldefinition mit ANDRESEN Legal:

  • Ob: Einführung eines VSOP, Vergleich mit Alternativen (insb. herkömmliche Mitarbeiterbeteiligungsmodelle)
  • Wer: Festlegung der VSOP-Berechtigten („nur“ C-Level, oder auch alle Führungskräfte oder sogar alle Mitarbeiter?)
  • Wieviel: Welche Zahlungen / Anteile sollen die Mitarbeiter aus dem VSOP-Pool erhalten?
  • Wann: Unter welchen Bedingungen sollen die Mitarbeiter die Zahlungen / Anteile erhalten? Welche Vesting-Bedingungen wollen beim VSOP gelten?

Woche 2

Rechtliche und steuerliche Strukturierung mit ANDRESEN Legal:

  • Diskussion gesellschaftsrechtlicher Strukturierungsvarianten bei VSOP
  • Entwicklung der optimalen Vertragsklauseln zu Vesting, Good/Bad Leaver und Exit
  • Steuerliche Optimierung (z. B. § 19a EStG prüfen) des VSOP

Woche 3

Vertragsgestaltung und Abstimmung:

  • Erstellung individuell anpassbarer VSOP-Standardverträge durch ANDRESEN Legal
  • Interne Abstimmungen mit HR und Steuerberatung
  • Feedback-Runde mit Investoren, insb. zur möglichen Verwässerung der Investoren aufgrund des VSOP-Pools

Woche 4

Rollout und Kommunikation im Unternehmen zu VSOP / Virtuellen Beteiligungen:

  • Mitarbeiter-Information und bei Bedarf individuelle Mitarbeitergespräche als Follow-up
  • Integration des VSOP‘s in HR-Prozesse und
  • Start der Zeichnungsphase des VSOP

Nicht vergessen: Bei größeren Unternehmen oder Unternehmen mit vielen Stakeholdern kann sich die Dauer der Abstimmung mitunter verlängern. Zu denken wäre hier an die Beteiligung des Betriebsrats oder verschiedener Investoren. Wenn es zu Schwierigkeiten bei der Einführung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen kommt, dann meist, weil Betriebsrat und Investoren nicht rechtzeitig eingebunden werden.

Fallstricke bei der Gestaltung von VSOP

Während sich die Rechte eines Gesellschafters aus den gesetzlichen Regelungen ergeben, gibt es zu VSOP keine gesetzlichen Vorschriften. Die Regelungen des VSOP ergeben sich daher alleine aus der vertraglichen Gestaltung. Folgende Themen sind problematisch bei VSOP-Verträgen:

VSOP-Anteile beim Verlassen des Unternehmens – Verfall ja oder nein?

Wenn ein Mitarbeitender gegen seine Pflichten verstößt, etwa durch Untreue oder eine andere unternehmensbezogene Straftat, und deshalb gekündigt wird, soll er meist keine VSOP-Anteile behalten (sog. Bad-Leaver-Klausel). Kündigt das Unternehmen hingegen, ohne dass der Mitarbeitende sich etwas zuschulden kommen ließ, gilt es oft als fair, dass er die VSOP-Anteile behalten darf (sog. Good-Leaver-Klausel). In der Praxis führen solche Fälle oft zu Problemen: Die Klauseln sind häufig unklar, unvollständig oder widersprüchlich, werden aber für eine Vielzahl von Mitarbeitenden verwendet. Dann werden die VSOP-Klauseln als AGB gewertet. Wird jetzt der Verfall zu streng durch das Unternehmen geregelt und der Mitarbeiter benachteiligt, ist die gesamte Verfallklausel unwirksam  – mit der Folge, dass keine Anteile verfallen. So entschied auch das Bundesarbeitsgericht am 19. März 2025 (Az. 10 AZR 67/24).

Wann werden VSOP-Anteile erworben? (sog. Vesting)

VSOP-Anteile sollen meist über 3 bis 5 Jahre verteilt vergeben werden – z. B. monatlich oder vierteljährlich. Oft beginnt die Zuteilung erst nach einer bestimmten Zeit im Unternehmen (sog. Cliff-Vesting). Wenn die Vesting-Regeln unklar oder widersprüchlich sind, können sie ungültig sein. Dann bekommt der Mitarbeitende sofort alle VSOP-Anteile – ohne Wartezeit.

Neue Finanzierungsrunde – Verwässern die VSOP-Anteile mit?

Bei neuen Finanzierungsrunden ist oft umstritten, ob auch VSOP-Anteile verwässert werden.

Fehlen klare Regeln zur Verwässerung (sog. Anti-Dilution-Klauseln), gibt es Streit: VSOP-Berechtigte wollen keine Verwässerung, neue Investoren (z. B. VCs) aber schon – denn dadurch können sie günstiger Anteile am Unternehmen erwerben.

Rechtlich sicher und steuerlich klug: VSOP mit Kanzlei-Begleitung

Die Einführung eines VSOP erfordert juristische Präzision und steuerliches Know-how. Wir unterstützen Sie vollumfänglich:

01.

Gesellschaftsrecht

  • Gestaltung rechtskonformer VSOP-Verträge
  • Vesting, Exit-Klauseln, Sperrfristen
  • Good Leaver / Bad Leaver-Regelungen

02.

Steuerrecht

  • Vermeidung von „dry income“ durch kluge Auszahlungsmodelle
  • Nutzung steuerlicher Vorteile gem. § 19a EStG
  • Bewertung virtueller Anteile und Dokumentation

03.

Arbeitsrecht

  • Beteiligung von Angestellten und Geschäftsführern
  • Einbindung und Verhandlung mit Betriebsräten
  • Regelungen bei Kündigung oder Wechsel des Arbeitnehmers

VSOP in der Praxis: Beispielrechnung für Start-ups

Ein anschauliches Beispiel für Start-ups zeigt, wie sich ein VSOP-Modell konkret auswirken kann:

Ausgangssituation:

  • Das Unternehmen wird aktuell mit 1 Mio. € bewertet.
  • Eine neue Führungskraft erhält jetzt einen VSOP-Anteil von 1%.
  • Beim Exit in fünf Jahren wird ein Kaufpreis von 10 Mio. € erzielt.

Ergebnis:

  • Die Führungskraft erhält mit dem VSOP-Anteil 1% von 9 Mio. € Wertzuwachs = 90.000,- VSOP-Zahlung.
  • Gleichzeitig ist die VSOP-Zahlung steuerlich als Betriebsausgabe beim Unternehmen absetzbar
  • Die Führungskraft versteuert den VSOP-Gewinn über ihren persönlichen Steuersatz.

Anmerkung: Das Gehalt wird – natürlich – zusätzlich regulär gezahlt.

ESOP / VSOP – Wo liegt der Unterschied?

Sowohl ESOP (Employee Stock Option Plan) als auch VSOP (Virtual Stock Option Plan) sind Modelle zur Mitarbeiterbeteiligung – unterscheiden sich jedoch in der rechtlichen Ausgestaltung deutlich. Beim ESOP erwerben Mitarbeitende echte Anteile am Unternehmen, meist zu einem späteren Zeitpunkt oder zu Vorzugskonditionen. Sie werden dadurch Miteigentümer mit allen Rechten und Pflichten – inklusive Stimmrecht und Mitspracherechten in Gesellschafterversammlungen. Steuerlich ist das oft problematisch: Denn der Erwerb von GmbH-Anteilen wird vor allem dann interessant, wenn diese vergünstigt erworben werden können. In dem Fall werden aber unmittelbar Steuern auf diese Vergünstigung fällig.

VSOPs hingegen gewähren rein wirtschaftliche Teilhabe: Mitarbeitende profitieren vom Unternehmenswert, ohne Gesellschafter zu werden. Das macht VSOPs rechtlich schlanker, flexibler und steuerlich oft attraktiver. Zahlungen unter dem VSOP werden erst fällig, wenn ein Exit eintritt, also das Unternehmen verkauft wird.

ESOPs erfordern oft komplexe gesellschaftsrechtliche Verträge und notarielle Beurkundungen. VSOPs hingegen sind einfach strukturiert und erfordern keine notarielle Umsetzung. Gerade für Start-ups und Mittelstand ist der VSOP deshalb oft das sinnvollere und praxistauglichere Modell.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen VSOP und ESOP – und welches Modell passt zu meinem Unternehmen?

VSOP (Virtual Stock Option Plan) gewährt virtuelle Anteile – also eine rein wirtschaftliche Beteiligung ohne echte Gesellschafterstellung oder Stimmrechte. ESOP (Employee Stock Option Plan) räumt hingegen ein echtes Erwerbsrecht auf Anteile ein, z. B. beim Exit. Für Mittelstand und Start-ups ist VSOP meist die bessere Wahl, da es rechtlich einfacher, flexibler und ohne notarielle Beurkundung umsetzbar ist. ESOP ist nur bei Kapitalgesellschaften mit klarer Exit-Strategie und -Perspektive interessant – jedoch komplexer in Struktur und Steuerwirkung.

Können auch angestellte Geschäftsführer am VSOP beteiligt werden?

Ja, angestellte Geschäftsführer können beteiligt werden, es gelten jedoch steuerliche und gesellschaftsrechtliche Besonderheiten.

Welche steuerlichen Vorteile bieten VSOP‘s– insbesondere im Hinblick auf § 19a EStG?

§ 19a EStG ermöglicht eine steuerliche Begünstigung von Mitarbeiterbeteiligungen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. max. 50 Mio. € Jahresumsatz, Unternehmen jünger als 12 Jahre).

Der Vorteil: Die Besteuerung erfolgt nicht sofort bei Gewährung der VSOP-Anteile, sondern erst bei tatsächlichem Zufluss – z. B. beim Exit. Das vermeidet das Risiko sogenannter „dry income“-Besteuerung (Steuern auf nicht realisierte Gewinne).

Welche rechtlichen Fallstricke muss ich bei der Einführung von VSOP`s unbedingt vermeiden?

Häufige Fehler sind:

  • Es werden keine praxiserprobten Verträge genutzt, zentrale Bausteine fehlen (z. B. Klauseln für Vesting, Good/Bad-Leaver, Anti-Dillution);
  • Das Beteiligungsprogramm verstößt gegen AGB-Vorschriften und ist in zentralen Punkten unwirksam (vgl. Bundesarbeitsgericht Urteil v. 19. März 2025 Az. 10 AZR 67/24);
  • Investoren werden zu spät über die geplante Einführung des VSOP’s und die Konditionen informiert und torpedieren deshalb die Einführung des VSOP’s.

Können auch angestellte Geschäftsführer an Mitarbeiterbeteiligungen teilnehmen?

Ja – Geschäftsführer ohne Gesellschafterstatus gelten arbeitsrechtlich als „arbeitnehmerähnlich“ und können insbesondere bei steuerlicher Betrachtung in ein Beteiligungsmodell aufgenommen werden. Allerdings sollten bei der Ausgestaltung gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Besonderheiten berücksichtigt werden – insbesondere beim Umgang mit Vergünstigungen, Tantiemen oder GmbH-Gesetz.

Was passiert mit der VSOP-Beteiligung, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt?

Das kann im VSOP-Programm frei vereinbart werden. Üblich und bewährt sind Regelungen, wonach Mitarbeiter ihre VSOP-Beteiligung verlieren, wenn sie aufgrund von schuldhaften Pflichtverletzungen gekündigt werden, sogenannte Bad Leaver (Beispiel: der Mitarbeiter veruntreut Gelder des Unternehmens). Wer hingegen ohne vorwerfbares Fehlverhalten ausscheidet (Good Leaver), behält regelmäßig seine Ansprüche (etwa bei Renteneintritt oder betriebsbedingten Kündigungen).

Kann eine VSOP-Beteiligung auch rückwirkend für bestehende Mitarbeitende eingeführt werden?

Ja, problemlos. Achtung: Dabei muss aber geprüft werden, ob eine rückwirkende Gewährung steuerlich als geldwerter Vorteil zum Zuflusszeitpunkt gilt. Wichtig ist eine saubere Vertragsgestaltung und gegebenenfalls eine Abklärung mit dem Steuerberater.

Was passiert mit Mitarbeiteranteilen bei Insolvenz oder Liquidation des Unternehmens?

Im Fall einer Insolvenz werden auch virtuelle Beteiligungen wie VSOP‘s wirtschaftlich wertlos, da der Unternehmenswert verfällt. Bestehen keine besonderen Regelungen, gehen alle Rechte mit dem Untergang der Gesellschaft unter. Eine Exit-Beteiligung entfällt ohnehin, da kein Exit stattfindet.

Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei der Einführung eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells?

Wenn ein Betriebsrat besteht, hat dieser bei der Einführung eines Beteiligungsmodells wie dem VSOP grundsätzlich ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG, vor allem bei Fragen zu Vergütung und Bonusregelungen. Eine frühzeitige Einbindung des Betriebsrats bei der Einführung eines VSOP‘s ist immer vorteilhaft, weil so meist Konflikte vermieden werden und einvernehmliche Lösungen gefunden werden können.

Wie funktioniert die Besteuerung bei einem Exit – für Unternehmen und Mitarbeiter?

Bei einem Exit (z. B. Verkauf oder Börsengang) steht den VSOP-Berechtigten ein anteiliger Anspruch auf den Kaufpreis in Höhe ihrer VSOP-Beteiligung zu. Der VSOP-Anspruch richtet sich beim Exit gegen das Unternehmen und nicht gegen die Investoren.

Das Unternehmen kann die Zahlungen auf die VSOP-Anteile als Betriebsausgaben absetzen, was die Steuerlast senkt.