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Andresen Legal verteidigt Zahlungstitel über 20 Millionen Euro

Federführung durch Dr. Jan-Eike Andresen aus dem Hamburger Büro von Andresen Legal

Dr. Jan-Eike Andresen
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Dr. Jan-Eike Andresen

Rechtansanwalt


Andresen Legal hat vor dem Landgericht Berlin II erfolgreich die Vollstreckbarkeit eines Zahlungstitels über 20 Millionen Euro verteidigt. Im Rahmen einer sogenannten Vollstreckungsgegenklage hatte der Schuldner, ein Unternehmer aus der Immobilienbranche, Vollstreckungsschutz beantragt, um die Verwertung seines Vermögens in der Zwangsvollstreckung zu verhindern.

Im Fokus der Auseinandersetzung standen komplexe gesellschaftsrechtliche Fragen des GmbH-Rechts in Zusammenhang mit sogenannten Vinkulierungsklauseln und Zustimmungserfordernissen von Beiräten bei der Übertragung von GmbH-Anteilen. Daneben stand die Anfechtung von Vermögensübertragungen an Familienmitglieder im Fokus von Andresen Legal.

Entscheidend war eine klar geführte Prozessstrategie, die darauf ausgerichtet war, den Zugriff auf die Vermögenswerte tatsächlich zu sichern. Damit blieb der Zugriff auf die Vermögenswerte des Schuldners in vollem Umfang erhalten. Die Zwangsvollstreckung selbst musste in eine komplexe Vermögensstruktur erfolgen: So mussten ausländische Immobilien und Unternehmensanteile gegen den Willen des Schuldners verwertet und der Erlös gesichert werden. Weil der Schuldner wesentliche Vermögensgegenstände an seine Ehefrau und seine Kinder im In- und Ausland übertragen hatte, mussten diese Vermögensgegenstände durch Andresen Legal wieder dem Zugriff der Gläubiger durch die Ausübung von Anfechtungsrechten unterstellt werden.

Das Verfahren zeigt, wie entscheidend eine durchdachte Strategie bei der Durchsetzung titulierten Forderungen ist – insbesondere bei internationalen Strukturen und hohen wirtschaftlichen Werten.

Konsequenzen für Familienunternehmen

Für Familienunternehmen lassen sich aus dem Fall wichtige Lehren ziehen:

  • Vermögensübertragungen an Ehepartner und Kinder dienen nur dann zum effektiven Schutz des Familienvermögens, wenn die Übertragungen anfechtungssicher ausgestaltet sind.
  • Der Haftungsschutz der GmbH kann in Zwangsvollstreckung und Insolvenz durch geschäftsführende Gesellschafter deutlich aufgeweicht sein.
  • Die Verschiebung von Vermögen ins Ausland kann ins Leere laufen, wenn deutsche Vollstreckungstitel dort anerkannt werden.

Unsere Beratung in Zwangsvollstreckung und Asset Tracing

Wir unterstützen Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer Forderungen – von der strategischen Planung der Zwangsvollstreckung bis zur Identifikation und Verwertung von Vermögenswerten im In- und Ausland:

  • Zwangsvollstreckung in Immobilien und Verwertung von Gesellschaftsanteilen
  • Aufspüren von Vermögenswerten von Schuldnern (Asset Tracing) im In- und Ausland
  • Entwicklung und Implementierung von Prozessstrategien zur Sicherung der Zwangsvollstreckung

Fazit

Wer den Zugriff auf Vermögenswerte in der Zwangsvollstreckung strategisch plant, kann auch ausländische Vermögensgegenstände wie Immobilien und Unternehmensanteile sinnvoll verwerten.

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