
Gesine Fiedler berät Unternehmen, Geschäftsführer und Führungskräfte zu allen Fragen des Arbeitsrechts. Sie bewegt sich damit im klassischen Bereich des unternehmensbezogenen Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
in Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der strategischen arbeitsrechtlichen Begleitung von Unternehmen, insbesondere bei der Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen, Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen, Vergütungsmodellen sowie bei Restrukturierungen, Umstrukturierungen und Personalmaßnahmen.
Zu ihrem Beratungsfeld gehören ferner Kündigungs- und Aufhebungsverfahren, die Vorbereitung und Durchführung von Trennungsprozessen auf Führungsebene, Fragen des Kündigungsschutzrechts sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren. Daneben berät sie Unternehmen im kollektiven Arbeitsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Betriebsratsstrukturen, Mitbestimmungsfragen und Betriebsvereinbarungen. Ein weiterer Tätigkeitsbereich umfasst die präventive arbeitsrechtliche Beratung zur Minimierung von Haftungsrisiken und zur rechtssicheren Organisation betrieblicher Personalprozesse.
Ihre Praxis ist damit deutlich arbeitgeberorientiert geprägt und verbindet arbeitsrechtliche Expertise mit wirtschaftsrechtlicher Beratung im Unternehmenskontext, insbesondere im mittelständischen Umfeld.
- Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Arbeitsrechtliche Konfliktlösung und Streitführung
- rechtliche Begleitung beim Abschluss und der Beendigung von Arbeits- und Dienstverträgen
- Beratung bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Abmahnungen und personellen Einzelmaßnahmen
- Gestaltung von Arbeits- und Geschäftsführerverträgen
- Langjährige und laufende Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in arbeitsvertraglichen Konfliktsituationen
- Umfassende Erfahrung in außergerichtlicher Konfliktlösung, Verhandlungsführung und gerichtlicher Durchsetzung bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen
- Beratung bei arbeitsrechtlichen Konflikten mit wirtschaftlicher Tragweite
